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Umzug Grundsicherung: Schwalbe unterstützt Sie mit Tatkraft und Kompetenz

Gemäß Artikel 11 des deutschen Grundgesetzes genießen alle Deutschen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets.

Dazu gehört, dass sich jeder Deutsche seine Wohnung und seinen Wohnort selbstständig aussuchen darf.

Wenn Sie Hartz4 oder Grundsicherung beziehen, gibt es jedoch ein paar Unterschiede, auf die wir hier näher eingehen möchten.

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Umzug Grundsicherung

Grundsicherung Umzug: Sozialamt rechtzeitig informieren

Einen Umzug Grundsicherung sollten Sie vorab frühzeitig mit dem zuständigen Sozialamt abstimmen.

Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihnen Leistungen gekürzt oder nicht bewilligt werden.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Sozialamt die Kosten für die neue Wohnung als zu hoch erachtet.

Außerdem muss, dass Sozialamt Ihre neue Adresse wissen, damit es Sie weiterhin postalisch kontaktieren kann.

Informieren Sie sich also rechtzeitig, welches Sozialamt am neuen Wohnort für Sie zuständig ist.

Zögern Sie nicht, finden Sie hier heraus was Ihr Umzug kosten wird.

Umzugsfirma Schwalbe: Alle Umzugsdienstleistungen aus einer Hand

Mit unserem starken Team stehen wir Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihren Grundsicherung-Umzug gerne tatkräftig zur Seite.

Profitieren Sie als Kunde von der Umzugsfirma Schwalbe von:

Grundsicherung Umzug

Umzugsbeihilfe beantragen: Wichtige Gründe müssen vorliegen

Wenn Sie Grundsicherung beziehen und es für Ihren Umzug wichtige Gründe gibt, können Sie finanzielle Unterstützung beim zuständigen Sozialamt beantragen, die sogenannte Umzugsbeihilfe.

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • Der Umzug wurde vom Sozialamt selbst gefordert
  • Sie können Ihre bisherige Wohnung aufgrund von Gefahren für die eigene Gesundheit nicht mehr bewohnen
  • Eine behindertengerechte Wohnung wird benötigt
  • Das Mietverhältnis wurde gekündigt
  • Sie haben sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne auch an die Umzugs-Profis von der Umzugsfirma Schwalbe oder direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter/zuständige Sachbearbeitern beim Sozialamt wenden.

Kontaktieren Sie uns jetzt

Erhalten Sie noch heute günstige Angebote – kostenlos und unverbindlich. Egal ob Umzug oder Transport, wir packen alles!

Starten Sie Ihren Umzug Grundsicherung mit Schwalbe!

Gerne stehen wir von der Umzugsfirma Schwalbe bei der Realisierung Ihres Grundsicherungs-Umzugs oder Hartz4-Umzugs in Berlin und Umgebung zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns am besten zeitnah, damit wir die Planungen schnell in die Wege leiten können.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Übrigens: Viele weitere Tipps rund um Ihren Umzug finden Sie auch auf unserem Schwalbe Umzugs-Blog.

Noch nicht überzeugt? Lesen Sie jetzt Kundenfeedback
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Bezahlt das Amt Beziehern von Grundsicherung bei einem Umzug die doppelte Miete?

Es gab bereits entsprechende Gerichtsurteile, in denen Jobcenter oder Sozialamt dazu verpflichtet wurden, die Kosten für doppelte Mieten in der alten und der neuen Wohnung zu übernehmen (sogenannte Überschneidungskosten). Voraussetzung hierfür war jedoch, dass der Auszug aus der alten Wohnung notwendig war und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht aufeinander abgestimmt werden konnten.

Ist bei Grundsicherung ein Umzug in ein anderes Bundesland möglich?

Ja, auch für Menschen, die Grundsicherung ist ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland möglich. Jedoch sollte dieser Umzug mit dem zuständigen Sozialamt abgestimmt werden, vor allem, wenn Umzugsbeihilfe beantragt wird.

Was passiert bei Grundsicherung Umzug ohne Genehmigung?

Ohne Genehmigung des zuständigen Sozialamts sollten Sie keinen Grundsicherung Umzug durchführen, da Ihnen sonst möglicherweise finanzielle Leistungen gestrichen werden.

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