Umzug Grundsicherung: Schwalbe unterstützt Sie mit Tatkraft und Kompetenz
Gemäß Artikel 11 des deutschen Grundgesetzes genießen alle Deutschen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebiets.
Dazu gehört, dass sich jeder Deutsche seine Wohnung und seinen Wohnort selbstständig aussuchen darf.
Wenn Sie Hartz4 oder Grundsicherung beziehen, gibt es jedoch ein paar Unterschiede, auf die wir hier näher eingehen möchten.
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Gerne stehen wir von der Umzugsfirma Schwalbe bei der Realisierung Ihres Grundsicherungs-Umzugs oder Hartz4-Umzugs in Berlin und Umgebung zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns am besten zeitnah, damit wir die Planungen schnell in die Wege leiten können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Übrigens: Viele weitere Tipps rund um Ihren Umzug finden Sie auch auf unserem Schwalbe Umzugs-Blog.
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Es gab bereits entsprechende Gerichtsurteile, in denen Jobcenter oder Sozialamt dazu verpflichtet wurden, die Kosten für doppelte Mieten in der alten und der neuen Wohnung zu übernehmen (sogenannte Überschneidungskosten). Voraussetzung hierfür war jedoch, dass der Auszug aus der alten Wohnung notwendig war und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist nicht aufeinander abgestimmt werden konnten.
Ja, auch für Menschen, die Grundsicherung ist ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland möglich. Jedoch sollte dieser Umzug mit dem zuständigen Sozialamt abgestimmt werden, vor allem, wenn Umzugsbeihilfe beantragt wird.
Ohne Genehmigung des zuständigen Sozialamts sollten Sie keinen Grundsicherung Umzug durchführen, da Ihnen sonst möglicherweise finanzielle Leistungen gestrichen werden.
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