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Wohnsitz abmelden, ummelden oder anmelden?

Sind Sie frisch umgezogen? Dann sind Sie im Moment bestimmt noch voll beim Auspacken. Vergessen Sie aber nicht, zwischendurch auch ausreichend Zeit für Formalitäten zu planen, sodass Sie keine wichtigen Fristen verpassen werden. Denken Sie z. B. an die Ab-, Um- und Anmeldung der Versorgungsbetriebe, Sparkassen, Versicherungen oder Mitgliedschaften. Übrigens sollten Sie auch das Einwohnermeldeamt über Ihre neue Adresse informieren. Wir möchten Ihnen auf dieser Seite gerne erklären, was Sie genau machen sollten, wenn Sie Ihren Wohnsitz abmelden, ummelden oder anmelden möchten.

Wohnsitz anmelden

Sind Sie erst frisch in eine Gemeinde oder Stadt gezogen? Dann sind Sie verpflichtet, Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (auch Bürgerbüro oder Bezirksamt genannt) anzumelden bzw. Ihre neue Adresse mitzuteilen. Es gelten dabei 2 Ausnahmen der Anmeldungspflicht:

  • Sie sind schon im Bundesgebiet gemeldet und beziehen Ihre Wohnung nicht länger als 6 Monate
  • Sie wohnen im Ausland und beziehen Ihre Wohnung in Deutschland nicht länger als 3 Monate.

Sie haben dafür in der Regel 7 bis 14 Tage Zeit. Sollten Sie die Frist versäumt haben, dann müssen Sie ein Bußgeld zahlen, es sei denn, Sie können die Verspätung erklären und einen Nachweis, wie z. B. einen Krankenschein vorlegen.

Den Wohnsitz anmelden: So machen Sie es richtig

Wollen Sie Ihren Wohnsitz anmelden? Dann müssen Sie zuerst ein amtliches Meldeformular ausfüllen und unterschreiben. Das Formular für Berlin finden Sie hier unten. Die Anmeldung ist in der Regel kostenlos.

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Abmeldungs Formular

Dieses legen Sie dieses Formular dann zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass und einer Wohnungsgeberbestätigung der Behörde vor. Möchten Sie weitere Familienangehörige anmelden? Dann brauchen Sie ebenfalls deren Ausweise und Reisepässe. Nach der Anmeldung bekommen Sie dann eine Meldebescheinigung. Sie brauchen also keinen Mietvertrag vorzulegen, die Wohnungsgeberbestätigung reicht. Hier lesen Sie mehr darüber.

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Anmeldung bei mehreren Wohnungen oder bei einem Zweitwohnsitz

Wenn Sie mehrere Wohnungen besitzen, weil Sie z. B. für Ihre Arbeit pendeln müssen, dann sollten Sie eine von beiden als Hauptwohnsitz anmelden. In Regel ist es der Ort, an dem Sie die meiste Zeit verbringen. Wohnen Sie in einer Familie, dann sollten Sie den Familienwohnsitz anmelden. Haben Sie einen Zweitwohnsitz? Dann sollte auch der angemeldet werden.

Wohnsitz ummelden

Also wer in eine neue Stadt umzieht, der muss sich anmelden. Ziehen Sie aber innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um? Dann heißt es, Sie sollten Ihren Wohnsitz innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Möchten Sie Ihren Wohnsitz ummelden, dann brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Pass. Sie können genauso wie bei der Anmeldung online einen Termin vereinbaren.

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Wohnsitz abmelden

Ziehen Sie aus Ihrer Wohnung aus und beziehen Sie dabei keine neue Wohnung in Deutschland? Dann sollten Sie sich frühestens eine Woche vor dem effektiven Auszug und spätestens innerhalb von 14 Tagen persönlich und mit gültigem Personalausweis oder Reisepass bei der Meldebehörde abmelden. In manchen Städten kann die Abmeldung auch per Post geschickt werden. Konkret müssen Sie den Wohnsitz abmelden, wenn Sie …:

Abmeldung: Formular

Brauchen Sie ein Abmeldeformular? Laden Sie dann hier unten das kostenlose Formular zur Abmeldung des Wohnsitzes in Deutschland herunter.

Formular Abmeldung Wohnsitz Deutschland

Möchten Sie Ihren Wohnsitz abmelden, anmelden oder ummelden und brauchen Sie Hilfe? Wir von Umzugsfirma Schwalbe helfen Ihnen gerne weiter.

Die Umzugsfirma Schwalbe hilft Ihnen gerne bei der Vorlage zur Kündigung ihres Mietvertrages. Sie können für die Wohnungskündigung unser kostenloses Muster verwenden.

Weitere Umzugstipps zum Thema GEZWohnungskündigung und Wohnungsgeberbestätigung.

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