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Wohnungsgeberbestätigung

Möchten Sie in Deutschland eine neue Wohnung beziehen? Dann ist es immer erforderlich, sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Für die Anmeldung brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass und eine Wohnungsgeberbestätigung. Auf dieser Seite finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen.

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Die Wohnungsgeberbestätigung: Wie bitte?

Im Grunde genommen ist eine Wohnungsgeberbestätigung ein Pflichtdokument vom Vermieter für das Einwohnermeldeamt und ein Beleg dafür, dass Sie als Mieter in der Wohnung des Vermieters wohnen dürfen und dort tatsächlich zu Hause sind. Die Wohnungsgeberbestätigung sollte Ihnen zusammen mit dem Mietvertrag übergeben werden. Manche Leute nennen es auch die Vermieterbescheinigung oder die Einzugsbestätigung. Für die Bestätigung wird kein offizielles vorgegebenes Formular benötigt, aber es sollte schon die folgenden Daten enthalten:

  • Name, Anschrift und handschriftliche Unterschrift des Wohnungsgebers
  • Namen aller meldepflichtigen Personen im Haushalt
  • Anschrift der Mietwohnung
  • Datum des Einzugs bzw. Auszugs

Wer ist der Wohnungsgeber?

Der Wohnungsgeber ist sozusagen jemand, der einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlässt. Dies ist oft der Vermieter, aber  z.B. Makler und Hausverwaltungen können die Funktion von Wohnungsgeber ebenso übernehmen. Der Eigentümer der Wohnung muss also nicht unbedingt der Wohnungsgeber sein. Es gibt auch einige spezifische Fälle:

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  • Bei einer Untervermietung oder einer Wohngemeinschaft ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.
  • Beim Umzug in das Elternhaus sind die Eltern die Wohnungsgeber.
  • Sind Sie der Wohnungseigentümer, dann müssen Sie die Bescheinigung selbst ausfüllen und eine Erklärung hinzufügen, die zeigt, dass Sie der Eigentümer sind.
  • Besitzen Sie eine Zweitwohnung, dann müssen Sie sich auch da anmelden.

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Wie läuft das bei Untermietern oder Familienmitgliedern?

Wohnen Sie zusammen mit Ihrem Partner oder Familie? Dann sollten diese Personen nicht unbedingt im Mietvertrag erwähnt werden. Dabei fungiert der Mieter als eine Art von Wohnungsgeber. Auch wenn ein Untermieter bei Ihnen wohnt, müssen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung eintragen. Der Hauptmieter ist dann der Wohnungsgeber und sollte den Ein- und Auszug vom Untermieter beim Einwohnermeldeamt mitteilen und bestätigen.

Wie erfolgt die Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung?

Sie können selbst auswählen, wie Sie die Wohnungsgeberbestätigung übermitteln möchten. Der Mieter kann das Formular vom Vermieter ausfüllen lassen und es dem Einwohnermeldeamt persönlich abgeben. Der Vermieter kann es auch per Post schicken und es dem Mieter schriftlich aushändigen. Eine elektronische Übermittelung (online) ist auch möglich. Dabei erhalten Sie vom Vermieter ein Zuordnungsmerkmal, welches Sie beim Ummelden angeben sollten.

Wann brauchen Sie so eine Wohnungsgeberbestätigung?

Sind Sie gerade in eine neue Wohnung eingezogen, dann müssen Sie dem Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt innerhalb von 14 Tagen eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Es gilt also eine Meldepflicht. Verlassen Sie permanent Ihre alte Adresse und ziehen Sie woanders hin, dann sind Sie laut dem Gesetz verpflichtet, sich an dieser neuen Adresse anzumelden.

Braucht man dann auch den Auszug zu bescheinigen? Nein. Vor einigen Jahren galt eine Meldepflicht sowohl für den Einzug als auch für den Auszug, heute muss also nur der Einzug gemeldet werden. Eine Ausnahme dabei ist der Umzug ins Ausland. Wenn Sie sich in Deutschland abmelden möchten, dann brauchen Sie auch eine Wohnungsgeberbestätigung von dem Umzug.

Vorsicht: Es drohen empfindliche Strafen ohne Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung wurde eigentlich als ein Mittel im Kampf gegen die Kriminalität eingeführt. Der Hauptmieter kann sich ohne dieses Dokument nicht mit einer bestimmten Adresse anmelden. Er braucht eine explizite Genehmigung und Bestätigung vom Vermieter, dass er in der Wohnung leben darf und auch leben wird. Der Vermieter hat dabei die Pflicht, die Behörden über den aktuellen Bewohner zu informieren. So kann er den Behörden versichern, dass es sich um keine Scheinadresse handelt.

Achtung! Bei verspäteter Ummeldung, unvollständigen oder fehlerhaft aufgefüllten Formularen und Scheinanmeldungen drohen Vermietern Bußgelder in Höhe von €1000 bis zu €50 000. Sollten Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht rechtzeitig erhalten haben, dann müssen Sie es der Meldebehörde mitteilen.

Bei weiteren Fragen über die Wohnungsgeberbestätigung stehen wir von der Umzugsfirma Schwalbe Ihnen gerne zur Verfügung.

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