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Wohnungskündigung

Es gibt nur wenige Menschen, die ihr ganzes Leben am gleichen Ort wohnen bleiben. Wir alle suchen im Leben ständig nach Möglichkeiten, wie man sich das Leben besser, schöner und bequemer machen kann. Und das ist bei der Wohnungssuche nicht anders. Jeder hat so seine eigenen Vorstellungen von einer Traumwohnung, aber die Suche nach einem perfekten Match ist oft ein Weg voller Herausforderungen und kann manchmal schon anstrengend sein. Je besser Sie informiert sind, desto einfacher wird der Weg sein. Bei der Wohnungssuche gibt es eine wichtige Sache, die Sie als Mieter beim Auszug aus der alten Wohnung beachten sollten: Die Wohnungskündigung.

In einer idealen Welt kündigt man erst am Umzugstag, aber so läuft es in der Wirklichkeit leider nicht. Wir von der Umzugsfirma Schwalbe erzählen Ihnen, was sie bei einer Wohnungskündigung so berücksichtigen sollten, damit Sie nicht mit unangenehmen Situationen konfrontiert werden und stellen Ihnen ganz unten eine Mustervorlage der Wohnungskündigung zur Verfügung. Also los geht‘s!

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Die Wohnungskündigung: Worauf sollten Sie achten?

Es gibt schon einige Sachen, die Sie bei einer Wohnungskündigung berücksichtigen müssen: die Kündigungsfrist und rechtzeitige Kündigung, die richtige Kündigungsform und die Rückgabe der Wohnung.

Wohnungskündigung Frist

Eine Wohnungskündigungsfrist bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der offiziellen Kündigungserklärung und der eventuellen Vertragsbeendigung. Das Hauptziel dieser Frist ist es, sowohl Mieter als auch Vermieter die Möglichkeit zu bieten, sich auf die Vertragsbeendigung einzustellen. So hat der Vermieter ausreichend Zeit, einen neuen Mieter zu finden.

Tipp: Rechnen Sie sich aus, bis wann Sie spätestens kündigen müssen, um zu verhindern, dass Sie doppelt Miete zahlen müssen!

Laut Mietrecht gibt es zwei Arten von Kündigungen: die ordentliche fristgemäße Kündigung und die außerordentliche fristlose Kündigung.

Ordentliche fristgemäße Wohnungskündigung: Frist

Bei einer ordentlichen Wohnungskündigung gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten, egal wie lange Sie in der Wohnung wohnen. Es kann aber auch sein, dass Sie mit dem Vermieter eine kürzere Frist vereinbart haben. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie spätestens am dritten Werktag des Monats (Samstage inklusive) kündigen und es Ihrem Vermieter mitteilen. In dem Fall zählt dieser laufende Monat für die Kündigungsfrist mit.

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Möchten Sie z. B. zum 31. Dezember kündigen, dann sollte das Kündigungsschreiben den Vermieter am 3. Oktober erreicht haben. Kommt das Schreiben aber erst am 4. Oktober beim Vermieter an, dann haben Sie die Kündigungsfrist verpasst. Dann verschiebt sich die Kündigung um einen Monat nach hinten und Sie müssen noch einen Monat, in diesem Beispiel bis Januar, doppelt zahlen. Also leiten Sie die Kündigung immer fristgerecht in die Bahn.

Und was passiert, wenn ich schon früher ausziehen möchte? Dann gilt immerhin, dass Sie als Mieter für Ihre alte Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist Miete zahlen müssen. Also egal, ob Sie jetzt früher ausziehen möchten oder nicht, jemand wird schon die restliche Miete zahlen müssen. In diesem Fall ist es eine gute Idee, dem Vermieter einen Zwischenmieter bzw. Nachmieter vorzuschlagen. Der kann, aber muss dieses Angebot nicht akzeptieren. Eine Ausnahme ist wohl, wenn der Vermieter die Wohnung vor Vertragsbeendigung einem anderen Mieter übergibt oder wenn er die Wohnung nach dem Auszug völlig umbauen und renovieren wird.

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Achtung: Kündigungsausschluss!

Es ist möglich, dass in Ihrem Mietvertrag erwähnt wird, dass Sie für einen gewissen Zeitraum nicht kündigen dürfen. Ja, es ist tatsächlich möglich, dass der Vermieter eine Wohnungskündigung für einen bestimmten Zeitraum (bis zu vier Jahre) ausschließt. Achten Sie darauf bei der Unterzeichnung des Mietvertrags.

Außerordentliche fristlose Wohnungskündigung: Frist

Mit einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung des Mietvertrags können Sie schneller aus dem Mietvertrag aussteigen, aber dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das heißt, es sollte schon ein schwerwiegender Grund vorliegen, der dafür sorgt, dass Sie den Ablauf der Kündigungsfrist nicht abwarten können. In diesem Fall sollte immer zuerst eine Abmahnung vorausgehen. In den folgenden Situationen können Sie schon früher kündigen:

  • Die Vertragsvereinbarungen werden nicht eingehalten.
  • Der Vermieter betritt die Wohnung ohne Erlaubnis.
  • Der Vermieter stört den Hausfrieden.
  • Es besteht Gefahr für die Gesundheit.
  • Es liegen schwerwiegende Mängel vor.

Sonderkündigung

Eine Sonderkündigung ist nur in einigen Sonderfällen möglich. Es gelten dabei besondere Kündigungsfristen. Haben Sie einen Kündigungsausschluss unterschrieben oder einen Zeitmietvertrag abgeschlossen? Dann ist so eine Art von Kündigung schon sehr interessant für Sie. Es trifft in den folgenden Fällen zu:

  • Sanierung: Möchte der Vermieter die Wohnung so umfassend modernisieren oder sanieren, dass er Sie als Mieter stören wird, dann können Sie nach der entsprechenden Ankündigung des Vermieters zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
  • Mieterhöhung: Hat der Vermieter die Miete erhöht, dann können Sie nach Überprüfung der Erhöhung bis zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Frist beträgt dann 3 Monate.
  • Gesundheitliche Gefährdung: Haben Sie Schimmel oder Baufälligkeit im Haus? Dann entfällt die Kündigungsfrist ganz.
  • Tod eines Mieters: Ist der Freund oder Bekannte, mit dem Sie gemeinsam in der Wohnung gelebt haben, verstorben? Dann können Sie innerhalb von einem Monat kündigen mit einer Frist von 3 Monaten.

Die richtige Kündigungsform

Möchten Sie Ihre Wohnung kündigen? Dann reicht eine mündliche Kündigung nicht aus. Sie müssen Ihren Vermieter in diesem Fall schriftlich informieren und alle Mieter sollten das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben haben. Eine Kündigung per Telefon, SMS oder E-Mail ist also nicht erlaubt. Sie sollten die Kündigung an alle Vermieter richten und brauchen dabei keinen Kündigungsgrund anzugeben. Die Kündigung von einem Bevollmächtigten ist auch möglich, sofern eine unterschriebene Vollmacht beiliegt. Es wäre gut, wenn Sie nachweisen können, dass der Vermieter die Kündigung definitiv bekommen hat, z. B. mittels Einschreiben oder einer dritten Person.

Wohnungskündigung Vorlage

Die Umzugsfirma Schwalbe hilft Ihnen gerne bei der Vorlage zur Kündigung ihres Mietvertrages. Sie können für die Wohnungskündigung unser kostenloses Muster verwenden.

Dies sollten Sie bei der Rückgabe Ihrer Wohnung auch noch beachten:

Zum Schluss möchten wir noch kurz erwähnen, dass Sie als Mieter dazu verpflichtet sind, die Wohnung in dem Zustand zu überlassen, der im Mietvertrag vereinbart wurde. In der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag steht, ob Sie renovieren müssen. Haben Sie ein ganzes Haus gemietet, dann sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden, in dem der Zustand der Zimmer und eventuelle Schäden festgehalten werden.

Weitere Umzugstipps zum Thema WohnsitzGEZ und Wohnungsgeberbestätigung.

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