Umzug steuerlich absetzen! So funktioniert’s:
Wenn Sie einen Wechsel Ihres Wohnortes planen, gilt es an vieles zu denken. Deshalb ist es hilfreich in punkto Planung und Organisation früh genug zu beginnen. Viele Gründe können vorliegen, so dass es zu einem solchen Wohnortwechsel kommt. Haben Sie schon gewusst, dass Sie Ihren Umzug zum Teil sogar steuerlich absetzen können? Auf jeden Fall lohnt es sich, sämtliche wissenswerten Informationen und Details dazu im Vorfeld zu recherchieren, damit Sie alles darüber in Erfahrung bringen können. So finden Sie zum Beispiel heraus, welche Kosten Sie für den Umzug steuerlich absetzen können und wie es mit den Fristen dazu aussieht. Übrigens gibt es auch Unterschiede, ob der Umzug arbeitsbedingt oder als Privatumzug stattfindet. In folgendem Ratgeber können Sie sich dazu die besten Tricks und Tipps durchlesen.
Unterschiede zwischen privat und beruflich
Grundsätzlich ist es nicht in allen Fällen automatisch möglich, dass Sie die Kosten für den Umzug von der Steuer abschreiben und absetzen können. Deshalb gilt es, die jeweiligen Bedingungen und Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Wenn Sie den Wohnort beispielsweise aus beruflichen Gründen für einen neuen Job wechseln, können Sie die Ausgaben für den Umzug als so genannte Umzugskosten und Werbungskosten absetzen. Das hat unter anderem auch mit der Umzugskostenpauschale 2021 zu tun. Grundsätzlich handelt es sich quasi um Ausgaben und Aufwendungen von einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin, welche aus einem beruflichen Anlass heraus erfolgen. Das ist der Grund, weshalb Sie diese Umzugskosten Werbungskosten von der Steuer absetzen können.
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Den Umzug steuerlich absetzen privat
Ein bisschen anders sieht die Situation bei einem Privatumzug aus, in diesem Fall ist nämlich nicht von Umzugskosten Werbungskosten die Rede, sondern von haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch diese können Sie als solche abschreiben. Definieren Sie auch, ob Sie umziehen, weil das ausgesonderten Gründen notwendig ist. Dann handelt es sich nämlich konkret um eine so genannte außergewöhnliche Belastung. Diese Art Übersiedlung können Sie auch als Umzug steuerlich absetzen privat vermerken. Ein haushaltsnahe Dienstleistungen Umzug ist also genauso möglich, damit Sie Ihre Umzugskosten absetzen können. Deshalb werden Sie sich darüber freuen, dass Sie sowohl aus beruflichen, als auch aus privaten Gründen im Stande sind, dass Sie Ihren Umzug steuerlich absetzen dürfen. Daher dürfen Sie den Grund des Umzugs bei Ihrer kommenden Steuererklärung entsprechend hervorheben. Vergessen Sie nicht, dass Sie dafür Belege und Beweise brauchen, welche es eventuell vorzulegen gilt. Umso wichtiger ist es für Sie, dass Sie folgendes aufbewahren:
- Rechnungen
- Angebote
- Dokumente
Etwas schwieriger wird es, wenn Sie diese nicht konkret zur Hand haben. Trotzdem können Sie sich in diesem Fall noch mit der Umzugskostenpauschale 2021 weiterhelfen. Diese Pauschale wird statt den einzelnen Leistungen direkt von der Steuer abgesetzt. Erkundigen Sie sich zum aktuellen Jahr, weil diese Umzugskostenpauschale jährlich erhöht wird. Außerdem ist der Absatzbetrag von Land zu Land unterschiedlich. Der Finanzberater oder Steuerberater kann Ihnen dazu alle notwendigen Details nennen.
Welche Arten von Umzugskosten kann ich absetzen?
Grundsätzlich können Sie nur einen Teil der Umzugskosten von der notwendigen Steuer absetzen. Deshalb ist es interessant, wenn Sie herausfinden, welche Kosten Sie in der jährlichen Steuererklärung angeben. Gerne können Sie sich die Zusammenfassung dazu gefolgt ansehen:
- Kosten für Renovierungsmaßnahmen
- Kosten für Möbelmontage oder Möbeldemontage
- Kosten, die durch Umzugsunternehmen und einen Umzugsservice entstehen
- Kosten für die Miete, wenn vielleicht eine doppelte Mietzahlung notwendig ist
- Übernachtungskosten, die durch eine Wohnungssuche entstehen, die Tage dafür sind aber maximal beschränkt
- Kosten für einen Makler
- Kosten für Fahrten und Transport
Wenn Sie diese Kosten detailliert aufgelistet zur Hand haben, machen Sie diese Umzugskosten durch die Steuererklärung steuerlich geltend. Sie werden überrascht sein, was für eine Summe dafür zusammenkommt. Im Zweifel lohnt es sich jederzeit beim Steuerberater nachzufragen, damit Sie die richtigen Beträge angeben.
Aus beruflichen Gründen umziehen und Umzugskosten absetzen
Ein bisschen anders sieht Ihre Situation aus, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen und die anfallenden Umzugskosten entsprechend abschreiben und geltend machen können. Diese Vorgehensweise ist nicht kompliziert. Folgende Bedingungen müssen Sie dafür Normalfall erfüllen:
- Sie müssen aufgrund Ihrer bisherigen oder zukünftigen Dienstausübung umziehen
- Sie können sämtliche Belege, Dokumente und Rechnungen dafür nachweisen
- Ihre Arbeit erfordert einen Umzug in eine andere Stadt, bzw. im Inland oder ein internationaler Umzug ist nötig
- Ihr Arbeitsweg verkürzt sich ganz deutlich aufgrund des Umzugs
- Sie kehren nach einem Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland an eine neue Arbeitsstelle zurück
Was die Dokumente und Belege betrifft, welche Sie benötigen, um die Umzugskosten steuerlich absetzen zu können, sollten Sie folgende vorweisen:
- Unterlagen zu doppelten Miete wegen dem Umzug
- Kosten für Makler oder Besichtigungen, bzw. Übernachtungskosten – diese sollten sich auf nur wenige Tage beschränken
- Kosten für ein Umzugsunternehmen oder Kosten für den Transport
Grundsätzlich sollten Sie immer darauf achten, alle Rechnungen zu bewahren und abzulegen, außerdem dürfen Sie so genannte Barzahlungen nach Möglichkeit vermeiden. Wenn Sie nämlich eine Transaktion beweisen müssen, hilft Ihnen ein Kontoauszug weiter. Beim Finanzamt können Sie vorab Informationen dazu einholen. In jedem Fall ist es aber immer lohnenswert, im Vorfeld einen guten Steuerberater dafür heranzuziehen.
Steuererklärung und Anlage N
In Deutschland ist es nötig, die Anlage N für die Steuererklärung zu nutzen, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Wie es ganz konkret mit einer so genannten Umzugskostenpauschale aussieht, können Sie beim Bundesfinanzministerium erfahren. Sie können aber davon ausgehen, dass es jährlich zu regelmäßigen Erhöhungen kommt. Auf jeden Fall sparen Sie Geld, wenn Sie sich an den aktuellen Werten orientieren. Übrigens kann sich die Umzugskostenpauschale sogar erhöhen, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren bereits zweimal umziehen mussten. Das Finanzamt verlangt Nachweise, wenn eine doppelte Haushaltsführung gegeben ist, sowie wenn der Arbeitnehmer die doppelte Haushaltsführung entsprechend beendet und ins Ausland umzieht.
Wenn allerdings der Arbeitgeber die Kosten für ein Umzugsunternehmen übernimmt können diese Ausgaben natürlich nicht in der Steuererklärung geltend gemacht und abgesetzt werden. Es empfiehlt sich, dass Sie sich mit Ihren Arbeitgeber darüber früh genug unterhalten. So finden Sie heraus, wer die Kosten für den Umzug übernimmt. Auch Ihr Arbeitgeber kann diese Umzugskosten entsprechend steuerlich geltend machen. Der Arbeitgeber kann diese Kosten sozialversicherungsfrei und lohnsteuerfrei erstatten lassen. Aus Sicht eines Unternehmens und einer Firma aus gesehen handelt es sich nämlich um Betriebsausgaben.